Die Gesetzgebung ist hinsichtlich neuer Anforderungen an Unternehmen sehr aktiv. Das neue Datenschutzgesetz erfordert umfangreiche Vorbereitungen, wer mit Gütern handelt, wird seit Juli 2017 die Änderungen des Geldwäschegesetz prüfen und beurteilen, ob das eigene Unternehmen davon betroffen ist – um nur einige Bereiche zu nennen. Wichtig ist, die organisatorischen Voraussetzungen festzulegen, wer im Unternehmen für das Erkennen und die zielgruppengerechte Kommunikation neuer gesetzlicher Anforderungen oder geänderter Rahmenbedingungen im Unternehmen zuständig ist – und ob diese Zuständigkeit allen Mitarbeitenden bekannt ist. Ein Intranetplattform – wie z.B. Sharepoint® – kann ein wertvoller Beitrag zur Compliance-Kommunikation darstellen. Unsere Partnerfirma Böhm Software Business Solutions bietet hier die Kombination von fachlichem Compliance-Know-How und der Erfahrung mit dem Aufbau von Intranets.
Die wesentliche Herausforderung ist, die vom Gesetzgeber weitestgehend offen gelassen Frage, wie ein „angemessenes“ Compliance-Managementsystem ausgestaltet werden kann bzw. muss. Ein Mittel die geforderte Wirksamkeit zu erreichen ist stetige und positive Kommunikation – und die Verankerung in den Geschäftsprozessen.
Wir unterstützen Sie beim organisatorischen Aufbau und der Implementierung von Compliance-Managementsystemen und orientieren uns dabei an den Standards wie z.B. dem IDW PS 980.
(Der Beitrag spiegelt die Meinung des Verfassers wieder. Wir dürfen als Unternehmensberater keine Rechtsberatung durchführen und ziehen im Bedarfsfall ihre Rechtsanwälte oder Anwälte unseres Netzwerkes hinzu / Bildnachweis: iStock.com/ugurv).